Motorrad fahren mit PKW-Führerschein
Neuregelung seit dem 31.12.2019!
Auf Zweitwagen verzichten dank 125er Motorrad oder Roller?
Ab sofort können Autofahrer, die 5 Jahre lang einen Führerschein der Klasse B besitzen und mindestens 25 Jahre alt sind, ohne theoretische und praktische Prüfung einen Führerschein der Klasse B196, gleichzusetzen mit einem Führerschein der Klasse A1, erhalten. Einzige Vorraussetzung hierfür sind die Teilnahme an 4 Theoriestunden von jeweils 90 Minuten und 5 Doppelstunden Praxisunterricht. Informationen zu unseren Öffnungszeiten erhalten Sie unter Standorte.
Der Führerscheinzusatz der Klasse B196 ermöglicht wie der Führerschein der Klasse A1 das Fahren von Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.